Mit Garten von Fortmüller können Sie bei Gartenarbeiten Steuern sparen, so geht`s:
Wer sich für die Gartenarbeit Hilfe holt, kann das Finanzamt an den Ausgaben beteiliegen. Doch in diesem Fal unterscheidet der Fiskus akribsich zwischen Arbeiten die als haushaltsnahe Dienstleistungen und solchen, die als Hamdwerkerleistungen verrechnet werden können. So können Steuerzahler einfache Gartenarbeiten wie Rasen mähen,Gehölze schneiden und Unkrautjäten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. In diesem fall akzeptieren die Finanzämter Ausgaben von bis zu 20 000 € zu 20 %.
Umfangreiche Arbeiten wie etwa Erd-,Plfanz,-Pflasterarbeiten werden hingegen als Hamdwerkerleistungen berücksichtigt. In diesem Fall nickt das Finanzamt die Ausgaben lediglich bis zur Höhe von 6000 € zu 20 Prozent ab. Doch wer einen Neubau errichtet und im Zuge desseb auch den Garten anlegen lässt, kann das Finanzamt an den Ausgaben nicht beteiligen.