Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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der Firma Fortmüller, 30938 Burgwedel |
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Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz |
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AGB´s genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als |
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Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei |
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das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns |
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als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese |
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Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger. |
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§ 1 Geltungsbereich |
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1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die |
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Geschäftsbeziehung von der Fa. Fortmüller |
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und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und |
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Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und |
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Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme |
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der Lieferung als anerkannt.Lieferungen, Leistungen und Angebote der |
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Firma Fortmüller Burgwedel an gewerbliche und |
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nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser |
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche |
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gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma |
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Fortmüller im Geschäftsverkehr gegenüber |
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Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder |
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öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht |
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nochmals ausdrücklich vereinbart werden. |
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1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / |
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Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder |
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Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden |
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insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn die Fa. Fortmüller |
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ihnen im Einzelfall nach Übermittlung |
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oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. |
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Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden |
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innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen,es sei denn ihrer |
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Geltung wird ausdrücklich durch Fa. Fortmüller schriftlich zugestimmt |
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§ 2 Vertragsabschluss |
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2.1 Die Fa. Fortmüller hält sich an abgegebene |
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Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, |
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Rohstoffe wie Naturproduckte und Pflanzen die extremen |
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Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss |
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ausüben können. |
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2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen |
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erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger |
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verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der |
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Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach |
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Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich |
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oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden. |
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2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf |
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elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung |
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unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine |
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verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der |
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Annahmeerklärung verbunden sein. |
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2.4 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und |
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rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von |
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Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden |
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umgehend. |
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§ 3 Leistungs- und Lieferfristen |
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3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd |
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und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes |
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vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der |
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rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der |
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Firma Fortmüller durch etwaige Zulieferanten. |
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3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist |
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bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind |
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Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder |
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Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder |
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grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Fortmüller zurückzuführen ist. |
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3.3 Gerät die Fa. Fortmüller mit einer Leistung |
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oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine |
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angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er |
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vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des |
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Kunden gegenüber der Fa. Fortmüller besteht nicht . |
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Auch wenn die Fa. Fortmüller den |
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Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat. |
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3.4 Höhere Gewalt bei der Fa. Fortmüller oder |
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deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße |
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Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige |
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individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der |
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durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die |
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genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so |
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werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen |
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kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen. |
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3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Fortmüller richtet sich |
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nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln |
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im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der |
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Material und Producktfreigaben. |
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3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich |
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angezeigt z.d durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber |
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eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 |
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Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. |
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wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit |
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Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die |
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Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder |
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einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme |
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als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. |
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3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei |
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deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch |
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die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), |
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sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu |
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machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, |
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sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt. |
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§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen |
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4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder |
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Dienstleistungen binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum |
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die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist |
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kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, die Fa. Fortmüller |
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ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die |
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banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in |
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Höhe von 10 % p. a. zu berechnen.Näheres wie Skonto etc. wird auf |
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der Rechnung geregelt. |
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4.2 Die Fa. Fortmüller behält sich das Recht vor, |
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Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind |
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binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug |
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zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in |
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Zahlungsvollzug und die Fa. Fortmüller |
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behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese |
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Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden.Nach Setzung einer |
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angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir |
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berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu |
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verlangen.Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur |
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Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, |
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sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von |
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der Fa. Fortmüller , genauso bleiben sämtliche durch uns |
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entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. |
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Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers. |
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4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche |
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Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer |
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vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der |
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vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung |
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abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei |
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Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag |
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zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. |
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4.4 An- und Abfahrten sind kostenpflichtig sollte keinerlei andere Vereinbarung |
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getroffen worden sein. |
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Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Fa. Fortmüller in 30938 Burgwedel. |
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Ausnahmen stellen Kleinaufträge unter 300,00 € dar. |
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Diese werden Pauschal mit 30,00€ berechnet, sollte |
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keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein. |
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§ 5 Gewährleistung |
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5.1 Die Fa. Fortmüller übernimmt die Gewähr, |
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dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt |
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ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit |
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Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem |
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gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch |
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aufheben oder mindern. |
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5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber |
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geliefert werden, wird vom der Fa. Fortmüller |
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keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für |
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Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer |
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herrühren. Auf erkennbare Mängel hat die Fa. Fortmüller den Auftraggeber hinzuweisen. |
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5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der |
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gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. |
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zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der |
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Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung |
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der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung |
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voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). |
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Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc. |
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sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche |
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Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken |
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5.4 Die Fa. Fortmüller liefert die Ware in der |
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Ausführung und Beschaffenheit,die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die |
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Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten |
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Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmän-gelhaftung ist |
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des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware le-diglich zu |
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einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz |
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mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen |
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gelten entsprechend für die von der Fa. Fortmüller erbrachte Werk-oder |
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Dienstleistungen. |
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5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine |
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Gewährleistung von bis zu fünf Jahren. |
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5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf |
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Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen |
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steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom |
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zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und |
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schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch |
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Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von |
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mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden. |
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5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach |
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mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, |
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steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels |
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zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung |
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Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies |
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zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz |
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zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. |
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Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt |
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die Fa. Fortmüller keine Garantie für eine |
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bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware |
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i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet die Fa. Fortmüller |
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für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel |
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ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt: |
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5.8 Die Fa. Fortmüller haftet für durch sie zu |
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vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung |
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(Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen |
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Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Waren-wertes. |
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Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder |
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mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang |
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ausgeschlos-sen. Eine etwaige gesetzliche Haftung der |
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Fa. Fortmüller für |
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aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden |
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(Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund |
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vorsätzlichen oder fahrlässigen Ver-haltens, bleibt unberührt. |
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5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen |
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von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher |
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Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der |
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erbrachten Dienstleistung. |
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5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung |
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unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige |
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Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unver - |
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züglich gegenüber der Fa. Fortmüller, Burgwedel, |
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schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs - / |
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Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit |
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etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistung /Lieferungsumfang oder |
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sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer |
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stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt |
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werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen |
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trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des |
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zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei |
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der Fa. Fortmüller, Burgwedel |
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5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist die |
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Fa. Fortmüller berechtigt, die ihr aus Anlass der |
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Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu |
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verlangen. |
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5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Fa. Fortmüller |
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aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur |
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insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die |
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gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende |
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Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist. |
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§ 6 Pflichten des Kunden |
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6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über |
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verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies |
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nicht geschehen, kann die Fa. Fortmüller für |
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eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung |
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übernehmen. |
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6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie |
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Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom |
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Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur |
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Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, |
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Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen |
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der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem |
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Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes |
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vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist. |
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6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und |
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Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber |
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auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und |
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Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der |
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Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen |
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werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten |
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für die Bereitstellung. |
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§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht |
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7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der |
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Fa. Fortmüller aufzurechnen oder ein |
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gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein |
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Leistungsverweigerungsrecht |
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auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig |
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festgestellt oder durch die Fa. Fortmüller |
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schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde. |
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§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand |
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8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der |
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allgemeine Gerichtsstand von der Fa. Fortmüller, Burgwedel, |
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das Amtsgericht Burgwedel oder Landgericht Hannover. |
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Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische |
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Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche |
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Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem |
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Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von der Fa. Fortmüller |
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das Amtsgericht Burgwedel oder Landgericht Hannover |
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8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland |
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unter Ausschluss des CISG. |
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8.3 Im Streitfall ist Fa. Fortmüller berechtigt |
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den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann zu leiten.Der |
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Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von der |
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Fa. Fortmüller zusammen ausgewählt. Die |
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anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von |
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der Fa. Fortmüller übernommen. |
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§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen |
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9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen |
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Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger |
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Vereinbarungen zwischen der Fa. Fortmüller |
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und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon |
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die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des |
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Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien |
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verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch |
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solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem |
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wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten |
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Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle |
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Regelungslücken. |
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